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Beachtet die Aushänge an den Schautafeln.
Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund, der Geschäftsführende Vorstand lädt Sie recht herzlich zu unserer Mitgliederversammlung ein und bittet darum, dass Sie diesen für den Verein bedeutsamen Termin wahrnehmen. Termin: Sonntag, den 06. Mai 2012 Beginn: 10.00 Uhr Ort: Vereinsplatz Eine kleine Erinnerung an die Ordnung und Sicherheit in unserer Kleingartenanlage „ Kaulsdorfer Busch“ Liebe Gartenfreunde, wie Sie alle wissen, gibt es schon sehr lange Beschlüsse zur Ordnung und Sicherheit in unserer Kleingartenanlage. Wir möchten diesen Artikel nutzen, für unsere langjährigen Gartenfreunde und unseren neuen Gartenfreunden, diese Beschlüsse in Erinnerung zu bringen. weiterlesen ---> Der Vorstand bedankt sich bei den Gartenfreunden Enrico Hanft und Klaus Jahn für ihre sofortige Hilfe bei der Reparatur der Stichleitung Wege 10/12. Der Dichtigkeitsnachweis der Abwassersammelanlagen ist (nach 10 Jahren) neu zu erbringen. Jeder Unterpächter ist selbst dafür verantwortlich. Das Befahren der Gartenwege mit PKW und Transportern ist zu unterlassen. Achtung!! Beim Abstellen der Fahrzeuge die Ölauffangwannen nicht vergessen. Zur eigenen Sicherheit sollten die Eingangstore bitte bei jeder Durchfahrt wieder geschlossen werden (wie man es zu Hause gewöhnt ist). Wiederholt weist der Vorstand daraufhin, dass jede Parzelle mit einem Schild, wo Name und Parzellen-Nr. ersichtbar ist, zu versehen ist (s. Gartenordnung). Bezahlung der Rechnungen vom November 2010. Einige Gartenfreunde haben sicherlich vergessen ihre Rechnung zu bezahlen. Bitte holen sie es schnellstens nach, damit der Verein gegenüber dem Bezirksverband seiner Verpflichtung nachkommen kann. Zitat aus unserer Satzung: "Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ergibt sich aus der Beitragsordnung. Über die Höhe aller finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrages, der Umlagen, der Wasser-, Strom-, Müll- und Nutzungsgebühren sowie der Versicherungsbeiträge hat nach Rechnungslegung des Vorstandes bis zu den festgelegten Terminen zu erfolgen." |
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