Unterstellwanne

Liebe Gartenfreunde!
In dem Informationsbrief vom November 2007 an alle Gartenfreunde hatten wir schon darauf hingewiesen,

und es jedes Jahr mehrfach wiederholt, dass ab sofort jeder Unterpächter die Pflicht hat, auf wasserdurchlässigen KFZ – Abstellflächen den Motorblock durch eine Unterstellwanne, in den Abmessungen nicht kleiner als 60 x 40 cm, gegen Ölverluste zu sichern.
Der Vorstand hat sich bemüht Unterstellwannen käuflich zu erwerben, um unseren Gartenfreunden entgegen zu kommen.

Die Wannen werden für ein Entgelt von 2,90 € an die Unterpächter gegen Unterschrift verkauft.

Achtung!

Die Unterpächter, die sich bereits eigenverantwortlich eine Unterstellwanne erworben haben, sind von diesem Verkauf befreit.
Die Unterstellwannen sind dem Vorstand vorzuzeigen und gegen Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschrift ist zwingend erforderlich, da gleichzeitig die neu überarbeitete Verkehrsordnung ausgegeben wird.

Peter Heise
ehem. 1.Vorsitzender

 

Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund,

der Vorstand unserer Kleingartenanlage wendet sich an Sie alle mit einer sehr großen Bitte.
Die meisten von Ihnen wissen es seit langem, unsere Kleingartenanlage befindet sich in einer Schutzzone des Trinkwasserschutzgebietes für das Wasserwerk Kaulsdorf. Das hat zum einen für unsere Kleingartenanlage einen sehr großen Vorteil hinsichtlich des Bestandsschutzes. In Trinkwasserschutzzonen baut man nicht hinein. Zum anderen werden uns alle aber auch besondere Pflichten für den Schutz der uns damit anvertrauten Trinkwasserressourcen auferlegt. Die wichtigste Pflicht für uns alle besteht im Verzicht auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel. Das schreibt uns auch das aktuelle Pflanzenschutzgesetz vor. Eine weitere Verpflichtung besteht im Schutz der Grundwasserressourcen vor Verunreinigungen durch Mineralöle und Kraftstoffe durch von in unserer Anlage abgestellten Pkw. Uns hat die Umweltbehörde des Senats von Berlin aufgefordert dafür zu sorgen, dass von unseren abgestellten Pkw keine Gefahr ausgeht. Wir wurden angehalten, das Abstellen von Pkw auf den nicht asphaltierten Aussenwegen nur noch zu erlauben, wenn für die Zeit des abgestellten Fahrzeuges eine Wanne unter das Fahrzeug gestellt ist. Dazu hat der Vorstand eine neue Verkehrsordnung erlassen, die ab sofort gilt. Wir werden die Wannen für alle besorgen und zu folgenden Zeiten auf dem Vereinsplatz gegen Unterschrift ausgeben:Der Vorstand appelliert an die Vernunft aller unserer Kleingärtner und erwartet von allen die Einhaltung der uns auferlegten Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Achtung!

Permanente Kontrolle der Unterstellwannen unter den PKW´s !!!