Der Schaugarten

Liebe Gartenfreunde, werte Besucher,

Wir haben einen neuen Rekord bei Google Maps für den Schau- und Lehrgarten erreicht!

500.000 Tausend Aufrufe insgesamt!

Vielen Dank dafür.
Wir freuen uns auch über Eure persönlichen Besuche.

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Der Schaugarten wird ab dem 11.05.2024 an den Wochenende
für Besucher und Gäste geöffnet sein.

Schau-und_Lehrgarten_2022

Impressionen vom Frühjahr 2024

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Impressionen vom Juni/Juli 2023

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Der Busch bei Facebook
und WhatsApp

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Busch Facebook

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Impressionen vom September/Oktober 2022

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Impressionen vom April 2022

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Impressionen vom Mai 2021
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Impressionen Sommer 2021

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Der Schau- und Lehrgarten wird immer attraktiver.

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Es gibt viel neues u entdecken und zu bestaunen. Kommt mal vorbei und lasst euch inspirieren.

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Hügel- und Hochbeete im Kleingarten, ein Beispiel wie Rote Beete Erdbeeren und Bohnen gedeihen

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Die Beet Gestaltung für Gemüse, Früchte und Kräuter

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Die Teichanlage ist fast fertig!

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Das neue Feuchtbiotop

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Impressionen August 2021
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Impressionen September 2021
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Der Schau- und Lehrgarten ist bis zum
Herbst 2023 für Besucher und Gäste geöffnet.

Über Spenden in Form von Wasserpflanzen würden wir uns freuen.
Bitte melden bei Frau Nietsch unter Tel: 01704875407


Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

nach der langen und geruhsamen Winterzeit möchten wir euch im neuen Gartenjahr herzlich begrüßen.

Frühling lässt sein blaues Band
Wieder flattern durch die Lüfte…

(Eduard Mörike)

Die Natur erwacht zum Leben und lädt ein zum ersten Verweilen, Spaziergang, Kaffeeklatsch, aber auch zu ersten gärtnerischen Aktivitäten.

Nutzen wir diese Jahreszeit und unseren frischen Tatendrang auch, um mit der Umgestaltung des Schau- und Lehrgartens zu starten.

Lasst uns ein Biotop für Mensch und Tier, für GROß und KLEIN gestalten.

Nur gemeinsam kann unser Vorhaben gelingen.

Hierfür ist ein Stab Gleichgesinnter gefragt, welcher mit viel Freude und Engagement das umseitige Projekt anleitet und aktiv begleitet.

Bist du dabei?

Darüber hinaus sind sowohl Patenschaften als auch Pflegeverträge für einzelne kleine Teilbereiche des Schau- und Lehrgartens geplant, z.B. für ein Hochbeet, für ein Viertel des neuen Bauerngartens usw.

Jede helfende Hand ist willkommen. Signalisiert eure Bereitschaft!

Meldet euch per E-Mail unter
schau-und-lehrgarten@musolf-mail.de
oder telefonisch bei Kati Baum 0170-3084479

Wir freuen uns auf euch.

Entsprechend der jeweiligen aktuellen Gestaltungsphase werden wir uns auch mit der Bitte um konkrete Pflanzen- und Materialspenden an euch wenden. Bitte beachtet die diesbezüglichen Aushänge und die Aufrufe auf unserer Webseite.
www.kga-kaulsdorfer-busch.de/der-schaugarten/

KGA Kaulsdorfer Busch e.V. - Schau und Lehrgartenplan

KGA Kaulsdorfer Busch e.V. – Schau und Lehrgartenplan

Route zum Schau- und Lehrgarten —->

Aktueller Stand vom 3.5.2020
Ein Staudenbeet wurde angelegt, der Bauerngarten angelegt und zum Teil bestellt und Hochbeete umgesetzt.
Durch die Unterstützung der Gfd’in Kerstin Oertel ist der Bauerngarten auch noch einmal verändert worden.

Ergebnis Arbeitseinsatz und Patenschaften per 16.5.2020

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Ein erfolgreiches Gartenjahr wünscht euch der Vorstand
Enrico Hanft


Vorheriger Artikel vom 27.September 2019

Der Schaugarten-immer noch ein Sorgenkind

2014 wurde in der KGA „Kaulsdorfer Busch“ der Schau- und Lehrgarten eingeweiht. Mit großem Engagement wurde das Projekt in Angriff genommen, ein Gestaltungskonzept entwickelt und in großen Teilen realisiert. So findet man eine Mischung aus Heilpflanzen, Obst- und Gemüsegärten, sowie weiteren ökologischen Elementen. Nachhaltigkeit soll den Charakter des Schaugarten kennzeichnen und die Vielfalt heimischer Gartenpflanzen widerspiegeln.

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Ein weiterer Aspekt, die dem Schaugarten zugedacht ist, er soll als „Grünes Klassenzimmer“ Kindern und Jugendlichen Wissen über die Entwicklung, Pflege und auch Nutzung von Pflanzen näherbringen und sie in die Pflege und Gestaltung einbinden.

Deshalb wurde mit der Achard-Grundschule ein Kooperationsvertrag unterzeichnet und der Gartenunterricht im Schaugarten startete. Nach anfänglichem Tatendrang seitens der Schule ist die Motivation und die Tätigkeit sehr „zurückhaltend“ geworden.

Ein weiteres Projekt innerhalb des Schaugartens soll eine Bewässerungsanlage sein, die gerade in den Sommermonaten immens wichtig wäre. Leider ist hier bisher ein Ende der Installationsarbeiten nicht absehbar. Wünschenswert ist ein Abschluss zum Start der nächsten Gartensaison.

Im Interesse und als Aushängeschild für die KGA „Kaulsdorfer Busch“ hinsichtlich zukünftiger Planungen im Bezirk ist es daher nun wichtig, dass zukünftig wieder mehr Gartenfreund*innen sich in dem Schaugarten engagieren. Für kreative Ideen ist ebenso Platz, wie für solide Fachkenntnisse gestandener Gartenbesitzer*innen. So ist geplant, Pflegeverträge abzuschließen und die so geleisteten Arbeitsstunden werden als Pflichtstunden verrechnet.

Am Besten ihr macht einen Spaziergang zum Schaugarten und macht euch selbst ein Bild. So sah er am 26.09.2019 aus.
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Die Vorderansicht des Schaugartens am 26.09.2019

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Die Rückansicht des Schaugartens am 26.09.2019

Alle Interessenten können sich umgehend beim Vorstand melden. Dort werden weitere Fragen bzw. Vorschläge gerne beantwortet. u.a. von

Enrico Hanft 0151-65194775
Katrin Baum 0170-3084479

Antrag für Solaranlagen

Bauanträge für Solaranlagen werden nun doch durch den Bezirksverband bearbeitet, um sie dann zur Genehmigung an das Bezirksamt weiterzuleiten.

Genehmigungen wird es ohne Ausnahme nur für sogenannte „Insellösungen“ geben. Eine Einspeisung in das Netz der Kleingartenanlage ist nicht genehmigungsfähig.

Dazu gibt es jetzt einen separaten Bauantrag, welchen Ihr hier downloaden und in der Sprechstunde abgeben könnt.

Download Link: Antrag auf Errichtung einer Solaranlage

Winterfestmachung

Die Gartensaison hat noch nicht angefangen – bitte die Wachsamkeit noch erhalten!
In den Wintermonaten an das Unterlegen der Oelwannen denken, auch beim Parken auf der Mieltschiner Straße!
Suchen Sie des Öfteren Ihre Parzellen auf.
Auch einen Blick zum Nachbarn ist zu empfehlen.
Der Wachdienst wird auch in diesem Winterhalbjahr seine Tätigkeit aufnehmen.
Wasserzähler und Rohrleitungen gründlich vor Frost sichern.
Aufgetretene Sachbeschädigungen an Lauben durch Einbrüche, Wasserrohrbrüche und defekte Wasserzähler sowie andere Feststellungen sind dem Vorstand umgehend zu melden.
Vorsicht bei Eis- und Schneeglätte sowie Tauwetter.
Das Betreten und Befahren der Hauptwege bei Schnee-und Eisglätte nur auf eigene Gefahr!
Die Gartenwege in den Wintermonaten bitte nicht Befahren
In den Wintermonaten wird der Hauptweg bei Schneefall, beginnend von der Eschenstraße bis zur Mieltschiner Str., 1,50 m breit geräumt.
Auf dieser geräumten Fläche ist das Parken verboten!
Bitte Parken sie ihre Fahrzeuge bei Schnee außerhalb der Anlage.

Alle weiteren Infos findet Ihr an unseren Aushängen

Schrottsammelaktion

Am 09.09.2023 fand wieder unsere alljährliche Schrottsammelaktion statt.

Vielen Dank für Eure zahlreiche Teilnahme

Tierarche Spendenaktion

Bitte unterstützt unsere Helle Tierarche!
Liebe Gartenfreunde,
unsere Tierarche in Hellersdorf braucht dringend Unterstützung.
Für den Unterhalt der Tiere werden Spendengelder benötigt.
Schaut auch gerne mal selbst dort vorbei.

Aus diesem Grund, möchten wir euch bitten, teilt den Link der Helle Tierarche e.V. mit Freunden und Bekannten.

Schickt es weiter, denn die Helle Tierarche soll auch in Zukunft weiter mit seinen Tieren bestehen.

Jeder Euro hilft!

zur Spendenaktion —-> Helle Tierarche Spendenaktion

Vielen Dank
Der Vorstand
KGA Kaulsdorfer Busch


Info zum Abstellen von Obst und Gemüse für die Helle Tierarche

Liebe Gartenfreunde,

Die Ablage von Futterspenden ist gegenwärtig nicht möglich.

Aufgrund technischer Probleme kann durch die Tierarche bis auf weiteres keine Abholung erfolgen.

Bitte verzichtet auf ein unkontrolliertes Ablegen, um Schädlingsbefall im Umkreis des Müllhauses zu vermeiden.

Vorstand KGA

20.06.2023

E-/Hybrid Kraftfahrzeuge

WICHTIGE INFORMATION
Laden von Elektro- /Hybrid Kraftfahrzeugen

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

In Umsetzung eines Beschlusses des gesamten Vorstands unseres Vereins, teilen wir Ihnen mit, dass mit sofortiger Wirkung das Laden von Elektro- und/oder Hybrid Kraftfahrzeugen in der gesamten Anlage der KGA Kaulsdorfer Busch e.V. nicht mehr gestattet ist.

Aufgrund einer fehlenden Ladeinfrastruktur und der sich daraus ergebenen nicht vorhandenen technischen Anforderungen ist ein gefahrenfreies Laden von KFZ in unserer Anlage nicht möglich.

Durch hohe Ladeströme und Dauerbelastungen beim Laden an unserer Lichtstrom- Elektroanlage besteht die Gefahr einer Überhitzung von Steckdosen und Leitungen, was im schlimmsten Fall auch zu einem Brand führen kann.

Des Weiteren stellen frei verlegte Verlängerungskabel im Bereich von öffentlichen Wegen eine große Gefahr ( Stolper/Sturzgefahr, Berührung stromführender Teile durch Kinder, hohe Verletzungsgefahr ) dar. Dieses Gefahrenpotential und daraus entstehende Haftungsrisiken sind für keinen unserer Mitglieder/Pächter und somit auch nicht für den Vorstand überschaubar.

Aus den genannten Gründen hat der gesamte Vorstand des KGA Kaulsdorfer Busch e.V. einstimmig beschlossen, dass ein Laden von Elektro- und/oder Hybrid Kraftfahrzeugen in der gesamten Anlage, mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestattet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
1.Vorsitzender Vorsitzende
Obmann für Elektro

Berlin, 03.06.2023

Neue Verordnungen

Neue Dokumente vom Bezirksverband

Die neue Bauordnung, Gartenordnung und weitere Anlagen des Bezirksverbandes sind ab sofort verfügbar und gelten ab dem 01.03.2023.
Dokumente zum runterladen unter Dokumente/Formulare.

Gartenfreund Digital

Von der Umstellung der gedruckten Ausgabe vom Gartenfreund auf die digitale Version hatten wir schon berichtet.
Hier noch einmal der Beitrag —–>

 

Weitere Informationen zu

Gartenfreund Digital Pur

findet Ihr hier —>
Mit dem Abo Digital Pur verzichten Sie auf die gedruckte Ausgabe des Gartenfreund.
Durch den Wegfall von Druck und Zustellung helfen Sie Kosten zu sparen und schützen die Umwelt! Wir informieren Sie immer wenn die neue Ausgabe bereitsteht.

Die Vorteile des ePaper:

  • Immer ab 28. des Vormonats verfügbar
  • Archiv mit allen Ausgaben seit 2016 mit Volltextsuche
  • Für PC und mobile Endgeräte

Sie wollen umsteigen? Senden Sie einfach eine E-Mail mit Betreff „Gartenfreund Digital Pur“, Ihrer Abonummer, Name und Anschrift an vertrieb@waechter.de

Und keine Sorge! Falls es Ihnen doch nicht gefallen sollte, können Sie jederzeit zur gedruckten Ausgabe zurückkehren.

Umstellung auf ePaper

Warum führt die Umstellung des Gartenfreundes auf ein ePaper
nicht zu einer Reduzierung des Verbandsbeitrages?

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. ist mit neun anderen Landesverbänden
Mitglied in der Herausgebergemeinschaft des Gartenfreundes. Seit über 40 Jahren erreicht
die Monatsschrift die rund 70.000 Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in gedruckter
Form. Zum 01.01.2023 hat der Verband in Übereinstimmung mit seinen 18 Mitgliedern, den
Berliner Bezirksverbänden, die komplette Umstellung auf eine digitale Ausgabe, das ePaper,
beschlossen. Der Landesverbandstag 2022 hat diesen Weg bestätigt.

Immer wieder erreichen uns seitdem Fragen, ob sich durch die Umstellung zukünftig die Verbandsbeiträge
verringern. Darauf möchten wir nachfolgend eingehen.

Regelmäßige Publikation und Satzung

Der Landesverband hat sich mit seiner Satzung dazu verpflichtet, eine regelmäßige Publikation
herauszugeben. Gleichzeitig ist er dazu verpflichtet, wirtschaftlich und ressourcenschonend
mit den finanziellen Mitteln seiner 18 Mitgliedsverbände umzugehen.

Bisher wurden die Kosten für die redaktionelle Herstellung des Gartenfreundes, seinen
Druck und seine Verteilung aus dem einheitlichen Beitragsaufkommen aller Berliner Mitgliedsverbände
finanziert. Dieser Kostenanteil ist in den zurückliegenden Jahren stetig gewachsen,
ohne dass dies zu einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages führte. Seit 2021 sind
jedoch die Papierpreise pandemiebedingt und von den Energiekosten befeuert explosionsartig
gestiegen. Dies führt bereits im Jahr 2022 dazu, dass der Verband bei den Papierkosten
eine 180-prozentige Kostensteigerung übernehmen muss. Eine Beruhigung des Marktes ist
nicht absehbar. Zeitungspapier wird immer knapper und viele Verlage sind gezwungen, ihre
Presserzeugnisse auszudünnen. Eine Verringerung der Seitenzahl des Gartenfreundes seit
Mitte 2022 konnte diese Entwicklung nicht aufhalten. Dies bringt den Landesverband in eine
echte Bredouille.

Umstellung ist nachhaltig

Einerseits möchte der Verband die Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner weiterhin regelmäßig
über das Geschehen in der Kleingärtnerfamilie auf einem journalistisch hochwertigen
Niveau informieren, andererseits müssten gegebenenfalls jährlich die Mitgliedsbeiträge
deutlich angehoben werden. Dabei ist jedoch für die Zukunft völlig unklar, wie sich der Papiermarkt
weiter entwickeln wird. Beitragsanpassungen könnten also schnell durch die Wirklichkeit
überholt werden. Allgemeine Beitragserhöhungen würden außerdem alle Kleingärtnerinnen
und Kleingärtner treffen, die in den Bezirksverbänden organisiert sind.

Vor dem Hintergrund, dass weit über 80 Prozent der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner
mittlerweile über einen digitalen Zugang zum Internet mittels PC, Notebook, Tablet
oder Smartphone verfügen und dem seit 2017 möglichen Bezug des Gartenfreundes als e-
Paper, eröffnet sich ein neuer, ein zukunftsweisender Weg der Informationsvermittlung, der
sogar noch durch eine direkte digitale Kommunikation mittels Facebook, Instagram und Twitter
ergänzt werden wird.

Hinzu kommt, dass vor dem Hintergrund des Klimawandels alles Erdenkliche unternommen
werden muss, die CO2 Produktion einzuschränken oder zu vermeiden.

Entscheidung ist nicht leichtgefallen

Die Vorstände des Landesverbandes und der 18 Mitgliedsverbände des Landesverbandes
haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, weil sie darum wissen, dass es Gartenfreundinnen
und Gartenfreunde gibt, die weder Computer noch Smartphones nutzen. Es galt
abzuwägen, wie das Interesse dieser Minderheit gewahrt werden kann. Der Verband hat in
Abstimmung mit dem Verlag W. Wächter dafür gesorgt, dass es neben dem ePaper bei Bedarf
auch weiterhin eine gedruckte Ausgabe des Gartenfreundes geben wird. Die Auflage
wird aber eher gering sein. Vor diesem Hintergrund musste der Verlag eine völlig neue Kalkulation
erstellen, die den Druck einer kleineren Auflage, den Vertrieb durch den Verlag und
die Logistik in der Zustellung abdeckt. Das Ergebnis ist, dass der Verlag W. Wächter zukünftig
die Printvariante des Gartenfreundes im Einzelbezug für 18,- Euro pro Jahr anbieten wird,
bei Erteilung einer Einzugsermächtigung für 16,- Euro pro Jahr.

Öffentlichkeitsarbeit wird bei stabilen Beiträgen ergänzt

Mit der Entscheidung ist sichergestellt, dass die bewährte Berliner Redaktion des Gartenfreundes
auch weiterhin für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner der Hauptstadt arbeitet
und ihre Ergebnisse sowohl für die elektronische als auch die gedruckte Ausgabe des Gartenfreundes
zur Verfügung stellt. Außerdem muss die digitale Infrastruktur des ePaper, zum
Beispiel eine smartphone-gerechte Darstellung, ausgebaut werden.

Der Landesverband und seine Mitgliedsverbände haben zudem beschlossen, dass eine größere
Öffentlichkeit erreicht werden soll, um einen wirkungsvolleren Beitrag zur Sicherung der
Kleingartenflächen in der Bundeshauptstadt leisten zu können. Das Berliner Kleingartenwesen
soll ab dem nächsten Jahr über soziale Netzwerke auch mehr Bekanntheit in der Öffentlichkeit
bekommen. Professionelle Auftritte in den digitalen Medien zu schaffen und zu pflegen,
macht man nicht nebenbei und es kostet Geld. Daher bleiben die Gesamtkosten für die
Öffentlichkeitsarbeit, und dazu gehört der Gartenfreund, in etwa gleich hoch.

Diese Entscheidungen waren die Grundlage dafür, dass der Landesverbandstag 2022 zunächst
für das Jahr 2023 keine Beitragserhöhungen beschließen musste. Es ist das Ziel der
Mitgliedsverbände, den derzeitigen Verbandsbeitrag trotz steigender Kosten auf vielen Gebieten
auch mittelfristig auf dem heutigen Niveau zu halten – auch mit dem Wissen um eine
angekündigte Beitragserhöhung des Bundesverbandes im kommenden Jahr.

Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V., Oktober 2022

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Artenschutz-Information

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Oberste Naturschutzbehörde

Artenschutz-Information Nr. 7

Wenn Bienen, Hummeln, Hornissen oder Wespen stören
Regelungen, Informations- und Hilfsangebote
„Stand Juni 2022“

Was ist zu beachten?
Alle wildlebenden Tiere unterliegen dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Der allgemeine Artenschutz bestimmt, dass Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Eine Vielzahl von Arten ist darüber hinaus besonders geschützt. Man findet sie u.A. in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung. Hummeln und alle anderen Wildbienen sowie Hornissen unterliegen diesem besonderen Schutz. Die Tiere dürfen nicht gefangen oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG).
Wespen hingegen unterliegen dem allgemeinen Schutz und dürfen nur dann bekämpft werden, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliegt. Da es verschiedene Wespenarten gibt, muss dies geprüft werden. Arten die frei hängende Nester bauen, sind weder aggressiv noch naschhaft und werden nicht lästig. Für die Beseitigung ihrer Nester liegt im Regelfall kein vernünftiger Grund vor. Die lästig werdenden Wespen (Deutsche Wespe Paravespula germanica und Gemeine Wespe Paravespula vulgaris) legen ihre Nester dagegen in Erdbauten oder in dunklen Hohlräumen von Gebäuden an.

Praktische Lösungsmöglichkeiten
Telefonische Beratung
Wer sich durch die genannten Insekten bedroht fühlt, kann sich über die Biologie der Arten, ihre – meist wesentlich überschätzte – Gefährlichkeit und eine angemessene Verhaltensweise den Tieren gegenüber informieren.

___________________________________________
Anlagen
1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. S. 2542)
2 Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin
barrierefreier Zugang
Verkehrsanbindung: U2 Märkisches Museum; U8 Jannowitzbrücke, Heinrich-Heine-Straße; S3, S5, S7, S9 Jannowitzbrücke;
Buslinien 147, 165, 265 U-Bhf. Märkisches Museum
___________________________________________

Die Beratung wird von den folgenden Einrichtungen angeboten:

Freilandlabor Britz; dialog@freilandlabor-britz.de
Mo – Fr: 9.30 – 16.°°
Sa: 12°° – 18°° So: 10°° – 16.°°
Telefon 030-703 300  oder 030-700 906736

Naturschutzbund Deutschland, LV Berlin; lvberlin@nabu-berlin.de
Mo – Do: 10°° – 12°°/14°° – 16°° Fr: 10°° – 12°°
Telefon 030-986 0837-0

Naturschutzstation Malchow; info@naturschutz-malchow.de
Mo – Fr: 08°° – 16°°
Telefon 030-9279 9830

Naturschutzzentrum Ökowerk; info@oekowerk.de
Di, Do, Fr: !0°° – 13°°/14°° – 16°° Mi: !0°° – 13°°
Telefon 030-300 0050

Beratung vor Ort und Umsetzung von Nestern
Wenn sich das Problem nicht durch eine Besprechung lösen lässt, erfolgt die Weitervermittlung an Fachleute, die im Auftrag der obersten Naturschutzbehörde arbeiten. Es kann eine Beratung vor Ort durch die Experten in Anspruch genommen werden. In bestimmten Fällen ist eine Umsetzung von Hummel- oder Hornissennestern ratsam. Sie darf jedoch ausschließlich von den durch uns dazu berechtigten Personen durchgeführt werden.

Beseitigung
Ist die Entfernung eines Hornissen- oder Hummelnestes z.B. aus Gründen der Gefahrenabwehr erforderlich und eine Umsetzung nicht möglich – z.B., weil die Tiere an einer unzugänglichen Stelle ihr Nest errichtet haben und es dort nicht unzerstört entnommen werden kann – kann unter Umständen die Beseitigung notwendig sein.

Für die Zerstörung eines Hornissen- oder Hummelnestes ist eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten erforderlich. Eine Befreiung ist zu beantragen bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz IIIB2 Am Köllnischen Park 3, 10173 Berlin E-Mail: naturschutz@senumvk.berlin.de
Wer ohne eine Befreiung die genannten Insektennester beschädigt oder zerstört, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu € 50.000,- belegt werden. Wurde die Befreiung erteilt, kann das störende Nest z.B. durch einen Schädlingsbekämpfer beseitigt werden.

Kosten
Die von der obersten Naturschutzbehörde zur Umsetzung von Hornissen- oder Hummelnestern autorisierten Fachleute dürfen von den Auftraggebern einen Unkostenbeitrag von bis zu € 70.- verlangen.
Für eine artenschutzrechtliche Befreiung, die vor der Zerstörung von Nestern eingeholt werden muss, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, sie liegt in der Größenordnung von € 72.- (Mindestsatz).

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