Pflegeverträge 2026
Auch in der Saison 2026 könnt Ihr Pflegeverträge für einzeln definierte Bereiche/Arbeiten an Gemeinschaftsanlagen zum Ableisten der Pflichtarbeitsstunden abschließen.
Pflegeverträge können abgeschlossen werden für:
- regelmäßige Reinigungs- und Pflegearbeiten für Bereiche der Hauptwege
- regelmäßige Pflegearbeiten an Hecken in Bereichen den Gemeinschaftsflächen (Außenhecken, Vereinsplatz etc.)
- saisonale Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an Gemeinschaftsanlagen/-objekten
- gärtnerische Arbeiten für Beetabschnitte im Schau- und Lehrgarten (S+L)
- Pflegearbeiten am Naturlehrpfad
Die in den Pflegeverträgen vereinbarten Arbeiten werden u.a. durch Fotodokumentationen beim entsprechenden Verantwortlichen ( Abteilungsleiter, Verantwortliche S+L ) nachgewiesen, damit eine vollständige Abrechnung für die Jahresrechnung erfolgen kann.
Die beiderseits unterschriebenen Pflegeverträge müssen bis spätestens 31.05.2026 bei geschäftsführenden Vorstand vorliegen, damit sie Gültigkeit besitzen.
Wie läuft es ab?
Sucht euch einen Arbeitsbereich aus, sprecht euren Abteilungsleiter / die Verantwortliche für den Schau- und Lehrgarten direkt an, ob es für diesen Bereich bereits einen Pflegevertrag gibt.
Dann wird ein entsprechender Vordruck ausgefüllt, von beiden unterschrieben und dieser geht zum geschäftsführenden Vorstand für die Vorbereitung der Abrechnung.
Alle durchgeführten Arbeiten müssen sinnvoll dokumentiert werden und regelmäßig, spätestens zum Ende der Saison beim Verantwortlichen nachgewiesen werden.
Die Verantwortlichen erreicht Ihr:
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