Sprechzeiten

Schulungsplan 2025 vom „Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Hellersdorf“ e.V.

Jahresplanung für 2025 Gartenseminare / Pflanzenschutzliche Gartenbegehung  

Bezirksverband: Gartenfreunde Berlin-Hellersdorf  e.V

Nr. Termin Thema Ort Referent
01

 

29.03.2025   14:00 Uhr

Gestaltung einer Obstgalerie / Pflanzung & Schnitt

Christian Messow

„KGA Wacholderheide“, 12623 Berlin,
Greifswalder Str. 39,
Treffpunkt: Vereinshaus
Verantwortlich: Norbert Bartholomäus

 Steffen Wichitill

0170/5410732

02

 

17.05.2025  10:00 Uhr

Bunter Tomatenstrauß Exoten und Raritäten/Aufzucht und Pflege

Dieter Darré

„KGA Helios“, 12623 Berlin,
Dahlwitzer / Landsberger Straße
Treffpunkt: Vereinshaus
Verantwortlich: Hartmut Boger

Harald Lüttich

03

 

28.06.2025 10:00 Uhr Gartenspaziergang
Fragen und Antworten zum Pflanzenschutz

Ines Jantsch / Petra Scheider
„KGA Elsenstraße“ , 12623 Berlin,
Kethelitzweg 7
Treffpunkt: Parkplatz Elsenstr. /Kethelitzweg
Verantwortlich:
Markus Reif, Lutz Elsner

Ines Jantsch

04

 

16.08.2025   10:00 Uhr

Zurück zur Natur / Pflanzen & Kräuter und ihre Wirkung. Hanf in der Hausapotheke

Ines Jantsch

KGA Wickenweg, 12623 Berlin,
Kressenweg / Ecke Korianderweg
Treffpunkt :Kinderspielplatz oder Lehr- und Schaugarten
Verantwortlich: Klaus Jakob

Rosemarie Franke

05

 

 

20.09.2025    10:00 Uhr

Der goldene Herbst und seine Köstlichkeiten

Ines Jantsch

KGA Wickenweg, 12623 Berlin,
Kressenweg / Ecke Korianderweg
Treffpunkt :Kinderspielplatz oder Lehr- und Schaugarten
Verantwortlich: Klaus Jakob

Rosemarie Franke

06 11.10.2025   13:00 Uhr

Herbstausklang mit Obstbaumschnitt

Petra Scheider

KGA Erholung, 12621 Berlin,
Falkstätter Str. 29/35
Treffpunkt:Eingangstor
Verantwortlich: Marcus Richter

Dipl. Ing. Sven Wachtmann           03342/301710 od. 0172/6873679

Quelle:
Dr. Franke
im Auftrag des geschäftsführenden Vorstandes
Bezirksverband der Gartenfreunde
Berlin-Hellersdorf e. V.

Die Wühlmäuse

Der Waschbär

Cannabis-Anbau

Schutz der Vogelwelt

Schutz der Vogelwelt in Berliner Kleingärten:
Wichtige Regeln für die Vegetationsperiode

Die Tage werden länger und wärmer, der Frühling steht vor der Tür. Dies ist eine Zeit des Erwachens für Säugetiere und Insekten, und die Vögel beginnen ihre Brutzeit. Viele Gartenbesitzer fühlen sich ebenfalls motiviert, ihre Gärten zu pflegen und zu verschönern. In dieser aktiven Zeit gibt es jedoch wichtige naturschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Bäume und Büsche zu fällen, zu schneiden oder zu zerstören. Diese Regelung dient dem Schutz der Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten der Vögel während ihrer Brutzeit. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Es ist zudem nicht ratsam, während der Vegetationsphase starke Rückschnitte vorzunehmen, da dies die Pflanzen schädigen kann.

Pflegeschnitte, die lediglich den neuen Zuwachs der Pflanzen entfernen, sind jedoch erlaubt, sofern sich keine bebrüteten Nester in den Gehölzen befinden. Dies gilt auch für Lebensstätten anderer besonders geschützter Tierarten, wie zum Beispiel Igel. Gemäß § 44 des BNatSchG ist es untersagt, solche Tiere zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen.

Ebenso ist es ratsam, dass Katzenbesitzer ihre Freigänger während dieser sensiblen Zeit im Haus behalten, um zu verhindern, dass Katzen brütende oder junge Vögel gefährden. Insbesondere in den ersten Tagen nach dem Verlassen des Nestes sind junge Vögel sehr verletzlich.

Die Beachtung dieser Regeln schützt nicht nur die Vogelwelt in unseren Gärten, sondern trägt auch dazu bei, die natürliche Schönheit und Vielfalt unserer städtischen Umgebung für die Zukunft zu bewahren.